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Bei Zahlungsverzug kommt der Versicherungsnehmer
seiner Beitragszahlungspflicht nicht nach und gerät
in einen Beitragsrückstand, wodurch er den Versicherungsschutz
verliert. Allerdings muss hierauf in einem Mahnschreiben
mit einer Fristsetzung vom Versicherungsunternehmen
hingewiesen werden. Dieser Vorgang wird als qualifiziertes
Mahnverfahren bezeichnet. Werden die Beiträge
nicht nachgezahlt, wird auch in der Regel kein rückwirkender
Leistungsanspruch gewährt. |