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Neben den Beitragszahlungen an die Krankenversicherung,
müssen gesetzlich Versicherte beim Besuch einer
Arztpraxis pro Quartal eine Praxisgebühr von 10
Euro entrichten. Dieser Betrag ist in Bar vor dem Besuch
des Arztes zu bezahlen. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung
müssen keine Praxisgebühren zahlen. |