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In Anspruch genommene medizinische Behandlungen
fallen zumeist in den Bereich der Krankenversicherungen.
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen
grundsätzlich keine anerkannten Leistungen selbst,
denn die jeweilige Arztpraxis rechnet mit der entsprechenden
Krankenkasse direkt ab. Dieses Prinzip wird als Solidaritätsprinzip
bezeichnet. |