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Die Zahlung des Jahresbeitrages bei der Versicherung
kann wahlweise halbjährlich, vierteljährlich,
in monatlichen Raten oder durch Einmalzahlung erfolgen.
Jedoch erfordert die unterschiedliche Zahlungsweise
einen Ratenzuschlag für Zinsverlust und höhere
Verwaltungskosten. Dieser beträgt üblicherweise
bis 3 Prozent bei halbjährlicher Zahlung, bis
5 Prozent bei vierteljährlicher Zahlung und bis
6 Prozent für die monatliche Zahlung.
Die monatliche Zahlungsweise setzt meist die Abbuchung
der Beiträge durch Lastschriftverfahren voraus. |