|
Der Zahnersatz gehört zum Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem 1. Januar
2005 wurden die prozentualen Anteile der gesetzlichen
Krankenkassen an den Zahnersatzkosten durch befundbezogene
Festzuschüsse ersetzt. Als Zahnersatz gelten Kronen,
Brücken, Prothesen, sowie kombinierte Versorgungsformen
und implantatgetragene Kronen, Brücken und Prothesen. |