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Das Zivilrecht, auch als Privatrecht bezeichnet,
ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen. Dadurch wird
die Beziehung einzelner Personen untereinander geregelt.
Das Zivilrecht grenzt sich damit vom öffentlichen
Recht ab und als wichtigste Gesetzesgrundlage gilt
das Bürgerliche Gesetzbuch. |