|
Zahlungsverzug
Zahlungsweise
Zahlungsweise beim Arzt
Zahlungsweise Privatversicherte
Zahlungsweise von Behandlungen
Zahnersatz
Zahnzusatzversicherung
Zeitrente
Zeitwert
Zentralruf der Autoversicherer
Zerstörung
Zertifizierung
Zillmerverfahren
Zivilprozess
Zivilrecht
Zugangsfaktor
Zulagengeförderte Altervorsorge
Zulassung des Kraftfahrzeuges
Zulassungsbescheinigungen
Zulassungsbezirk
Zulassungsstelle
Zurechnungszeit
Zusatzbeitrag
Zusatzversicherung
Zuzahlungen
Zuzahlungsbefreiung
Zwangsvollstreckung
Zweitwagenregelung
|
|
|

|
|
Zulagengeförderte
Altersvorsorge |
|

|
|
Eine vom Staat geförderte zusätzliche
Altersvorsorge wird als zulagengeförderte Altersvorsorge
bezeichnet und ist nichts anderes als die Riester-Rente.
Hierbei wird die Förderung in Form von Zulagen
und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ausgezahlt.
Außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung
setzt sich die zulagengeförderte Altersvorsorge
aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen.
Das durch Förderung angesammelte Altersvermögen
ist nicht übertragbar und damit nicht pfändbar
und es ist somit vor Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
II geschützt. |
|

|
|
Werbeanzeigen |
|
|
|
|
|