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Die Zulassung des Kraftfahrzeuges zum Straßenverkehr
ist behördlich geregelt und erfolgt durch das
zuständige Zulassungsamt bzw. die Zulassungsstelle.
Damit eine Zulassung durchgeführt werden kann,
ist die Vorlage der sogenannten Doppelkarte und des
Personalausweises notwendig. |