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Die gesetzliche Krankenkasse kann von seinen Kunden
einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn die durch den Gesundheitsfonds
zugewiesene Summe nicht mehr ausreichend ist. Dabei
kann dieser Zusatzbeitrag entweder als Pauschale oder
als normaler Beitrag verlangt werden. Bei der Höhe
des zusätzlichen Beitrages gilt, das dieser nicht
mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens
betragen darf.
Vor einer Erhebung des Zusatzbeitrages hat die Krankenversicherung
die Pflicht, den Versicherten rechtzeitig und ausreichend
zu informieren. Dazu gehört auch der Hinweis auf
eine Wechselmöglichkeit der Kasse. Mit der Ankündigung
der Krankenkasse auf Zusatzbeitrag besteht ein Sonderkündigungsrecht. |