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Pflichtversicherte können mit einer privaten
Zusatzversicherung die Versorgungslücken im Sozialversicherungsschutz
gezielt und nach Bedarf schließen, beispielweise
mit einer Zahnersatzversicherung. Aber auch in Ergänzung
zu einer Lebens- und Rentenversicherung, sowie einer
Berufsunfähigkeitsversicherung mit laufender Beitragszahlung,
können bestimmte Risiken zusätzlich abgesichert
werden. Dabei stellt die Zusatzversicherung mit der
Hauptversicherung eine Einheit dar. |