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Die Zwangsvollstreckung ist ein umfassender Begriff
für alle mit staatlicher Hilfe durchzuführenden
Maßnahmen zur Durchsetzung eines gerichtlich
oder notariell festgestellten Rechtsanspruches. Ein
sogenannter Vollstreckungstitel, also ein gerichtliches
Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine notarielle
Urkunde, ist dabei die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.
Zur Zwangsvollstreckung gehören beispielsweise
die Pfändung von beweglichen Sachen, die Überweisung
von Forderungen wie z.B. Arbeitsentgelt, Ordnungsgeld
zur Erzwingung einer Unterlassung, die Anordnung von
Haft zur Erzwingung der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses,
die Zwangsräumung einer Wohnung, sowie die Zwangsversteigerung
eines Grundstückes. |