|
Der Versicherungsnehmer kann im Rahmen der Zweitwagenregelung
zusätzlich einen zweiten PKW zu seinem ersten
Fahrzeug versichern lassen. Dabei erfolgt die Einstufung
im allgemeinen in die Schadenfreiheitsklasse 1 oder
2. Die Zweitwagenregelung ist besonders interessant
für Fahranfänger, weil auf diese Weise die
Versicherungsprämien niedriger ausfallen, wenn
der PKW beispielweise über die Eltern versichert
ist. |