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Längst sind die Zeiten vorbei, in denen sich
durch einen Krankenkassenwechsel mit niedrigerem Beitragssatz
sehr viel Geld sparen ließ. Denn seit nun schön
über 5 Monaten zahlen gesetzlich Versicherte einen
einheitlichen Beitragssatz und das unabhängig
von der Krankenkasse. Mit dem Start des Gesundheitsfonds
Anfang des Jahres beträgt dieser 15,5 Prozent.
Doch zum 1. Juli 2009 wird der Beitragssatz zur Entlastung
der Bürger wegen anhaltender Wirtschaftskrise
auf 14,9 Prozent gesenkt.
Von den derzeit noch 15,5 Prozent teilen sich Arbeitnehmer
und Arbeitgeber 14,6 Prozent je zur Hälfte, während
die restlichen 0,9 Prozent allein die Versicherten
zu tragen haben. Selbstständige die gesetzlich
versichert sind müssen in der Regel den kompletten
Versicherungsbeitrag selbst zahlen. Für Selbstständige
soll es aber zukünftig Verbesserungen geben. So
wird in den nächsten Wochen eine Gesetzeskorrektur
zum Krankengeld verabschiedet. Dadurch sollen die Krankenkassen
verpflichtet werden, den Selbstständigen rückwirkend
zum 1. Januar 2009 zu ermöglichen, sich zum allgemeinen
Beitragssatz von 15,5 Prozent, später dann 14,9
Prozent, wie ein Arbeitnehmer zu versichern. Dies hat
zum Vorteil das dann auch Selbstständige Anspruch
auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag haben. Die
Krankengeldhöhe richtet sich dann ebenso nach
ihrem Einkommen. Notwendig ist die Änderung des
Gesetzes deswegen, da Selbstständige mit der ursprünglichen
Regelung keine andere Möglichkeit haben, als den
Tarif ihrer Krankenkasse zu wählen. Zudem wären
die Versicherten für drei Jahre an diesen Wahltarif
gebunden, ohne die Kasse wechseln zu können. Zukünftig
wird es außerdem auch Wahltarife geben, die es
ermöglichen das Krankengeld schon aber der 4.
Woche des Arbeitsausfalls, also ab dem 22. Tag zu sichern.
Ein Vergleich mit einem Versicherungsrechner kann da
sehr hilfreich sein, gerade weil mit der erneuten Gesetzesänderung,
die zum Jahreswechsel abgeschlossenen Krankengeld-Wahltarife
nach den jetzigen Plänen automatisch auslaufen.
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