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Nach einem Beschluss der Verkehrsminister der Länder,
soll schon bald eine konkrete Neuregelung der Winterreifen-Pflicht
für Autofahrer eingeführt werden. Dadurch
soll genau definiert werden, was unter winterlichen
Straßenverhältnissen und Winterreifen zu
verstehen ist. Anlass für die geplante Neuregelung
ist unter anderem ein Urteil des Oberlandesgericht
Oldenburg von diesem Sommer, dass die derzeitige Formulierung
in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu vage
und damit verfassungswidrig ist und nachgebessert werden
muss. Laut aktueller StVO heißt es, dass Autofahrer
ihre Autos an die Wetterverhältnisse anpassen
und für eine geeignete Bereifung sorgen müssen.
Durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) wird darauf hingewiesen, dass Autofahrer
unabhängig von der gesetzlichen Winterreifen-Pflicht
im Winter auf Winterreifen wechseln sollten, da sie
bei Schnee, Matsch und Glätte die Sicherheit der
Autofahrer und aller anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
Zwar übernimmt derzeit die Kfz-Haftpflicht-Versicherung
den Schaden des Unfallopfers und die Vollkaskoversicherung
auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn ein
Autofahrer mit Sommerreifen ein Unfall verursacht hat.
Allerdings gilt auch, dass der Autofahrer vor Beginn
oder während der Fahrt hätte erkennen müssen,
dass Sommerreifen für die herrschenden Straßenverhältnisse
nicht geeignet sind. Somit kann die Versicherung im
Falle eines Unfalls die Leistungen anteilig kürzen.
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