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In Deutschland gibt es zur Zeit fast 12 Millionen
Riester-Verträge und die Zahl dieser staatlich
geförderten Altersvorsorge steigt stetig. Besonders
interessant ist dabei der Wohn-Riester, weil ein selbst
bewohntes Haus im Alter mietfreies Wohnen garantiert.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Ersparte aus
Wohn-Riester-Verträgen nicht verrentet, sondern
für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet.
Jeder der in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglied
ist, sowie alle Beamte und sogar Erwerbsminderungs-Rentner
sind förderberechtigt und können somit einen
Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Sehr lohnenswert
ist ein Abschluss für junge Familien mit Kindern.
So gibt es eine jährlich gezahlte staatliche Grundzulage
von 154 Euro und zu dem 185 Euro für jedes Kind.
Wenn Kinder nach 2008 geboren wurden, dann gibt es
vom Staat sogar 300 Euro je Kind.
Die Sparer zahlen beim Wohn-Riester vier Prozent ihres
Jahreseinkommens ein. Für Ehepartner ist besonders
profitabel, dass beide eine Grundzulage erhalten, selbst
dann, wenn einer der Partner z.B. durch Selbstständigkeit
nicht förderfähig ist. Dieser leitet die
eigene Zulage ab, muss selbst aber keine Beiträge
leisten. Allerdings müssen beide einen eigenen
Darlehensantrag für den Wohn-Riester stellen.
Auch ältere Sparer haben mit der sogenannten Eigenheimrente
die Möglichkeit auf Wohneigentum, in dem sie sich
den herkömmlich angesparten Riester-Vertrag ab
dem 62. Lebensjahr zu 75 Prozent des Kapitals in einer
Summe auszahlen lassen, um davon eine Immobilie zu
erwerben. Zu beachten ist, dass erst mit der Auszahlung
des Ersparten alles versteuert werden muss. Dabei kann
die Steuer auf einmal mit 30-prozentigen Rabatt oder
über einen Zeitraum von 25 Jahre abgezahlt werden.
Allerdings müssen die Erben dann die Reststeuer
sofort zahlen, wenn der Sparer noch vor dem 85. Lebensjahr
stirbt. Die Immobilie selbst darf ab dem Auszahlungstag
20 Jahre lang nicht verkauft oder vermietet werden.
Mit einem Riester Rechner kann vor dem Abschluss der
individuell optimierte Anbieter ermittelt werden. >>>zurück<<<

 
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