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Am 29. Oktober wird der Gesundheitsfonds von der
Bundesregierung endgültig beschlossen. Damit müssen
dann alle gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar
2009 den gleichen Beitragssatz von 15,5 Prozent in
die Krankenkassen einzahlen.
Bisher haben die Beitragssätze der etwa 215 gesetzlichen
Krankenkassen zum Teil deutliche Unterschiede vorgewiesen.
Im Schnitt liegt der Satz derzeit bei 14,9 Prozent
des Bruttolohns. Das bedeutet, dass mit dem künftigen
Einheitssatz Berechnungen zufolge etwa 89 Prozent der
rund 50 Millionen Beitragszahler Mehrausgaben haben
werden. Mit dem neuen Satz von 15,5 Prozent werden
14,6 Prozent pari durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber
finanziert. Die verbliebene Sonderausgabe von 0,9 Prozent
muss der Arbeitnehmer selbst tragen.
Auch mit dem Start des Gesundheitsfonds gilt die gesetzliche
Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Nach
einer 18-monatigen Mitgliedschaft in einer Kasse, ergibt
sich die Möglichkeit zu einem uneingeschränkten
Wechsel. Nach jetzigem Stand entfällt die Bindungsfrist,
wenn die Krankenkasse schlecht wirtschaftet und einen
Zusatzbeitrag erhöht. Für diesen Fall hat
der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Der
Zusatzbeitrag ist auf ein Prozent des Bruttoeinkommens
begrenzt und kann ohne Einkommensprüfung bis zu
einer Höhe von acht Euro monatlich erhoben werden.
Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, rechtzeitig
genug über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags
zu informieren. Kinder und mitversicherte Partner sind
von dem Zusatzbeitrag befreit. >>>zurück<<<
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