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Gesundheitsfonds wird endgültig beschlossen

Am 29. Oktober wird der Gesundheitsfonds von der Bundesregierung endgültig beschlossen. Damit müssen dann alle gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar 2009 den gleichen Beitragssatz von 15,5 Prozent in die Krankenkassen einzahlen.
Bisher haben die Beitragssätze der etwa 215 gesetzlichen Krankenkassen zum Teil deutliche Unterschiede vorgewiesen. Im Schnitt liegt der Satz derzeit bei 14,9 Prozent des Bruttolohns. Das bedeutet, dass mit dem künftigen Einheitssatz Berechnungen zufolge etwa 89 Prozent der rund 50 Millionen Beitragszahler Mehrausgaben haben werden. Mit dem neuen Satz von 15,5 Prozent werden 14,6 Prozent pari durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber finanziert. Die verbliebene Sonderausgabe von 0,9 Prozent muss der Arbeitnehmer selbst tragen.
Auch mit dem Start des Gesundheitsfonds gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Nach einer 18-monatigen Mitgliedschaft in einer Kasse, ergibt sich die Möglichkeit zu einem uneingeschränkten Wechsel. Nach jetzigem Stand entfällt die Bindungsfrist, wenn die Krankenkasse schlecht wirtschaftet und einen Zusatzbeitrag erhöht. Für diesen Fall hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Der Zusatzbeitrag ist auf ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt und kann ohne Einkommensprüfung bis zu einer Höhe von acht Euro monatlich erhoben werden. Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, rechtzeitig genug über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Kinder und mitversicherte Partner sind von dem Zusatzbeitrag befreit. >>>zurück<<<



 

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