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Am 19. Juni hat der Bundestag das so genannte Bürgerentlastungsgesetz
verabschiedet. Damit können Arbeitnehmer ab dem
1. Januar 2010 alle ihre Beiträge zur Kranken-
und Pflegeversicherung in größerem Umfang
von der Steuer absetzen. Dies hat zum Vorteil, dass
alle gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherten
somit steuerlich gleichgestellt werden, Ehepartner
und mitversicherte Kinder inbegriffen.
Insgesamt gesehen gilt das Gesetz als größte
Steuersenkung seit Start der großen Koalition
im Jahr 2005, denn immerhin sollen die Arbeitnehmer
dadurch um fast 10 Milliarden Euro im Jahr entlastet
werden. Dabei gelten die neuen Regelungen sowohl für
gesetzlich als auch für privat Versicherte. Allerdings
werden bei privat Krankenversicherten die geleisteten
Beiträge nur insoweit berücksichtigt, wie
sie einem Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung
entsprechen. Nicht berücksichtigt werden dagegen
die Beiträge für eine darüber hinausgehende
Versorgung wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung.
Neben den absetzbaren Aufwendungen eines Steuerpflichtigen
zu einer Basis-Krankenversicherung und zu der gesetzlichen
Pflegepflichtversicherung, lassen sich ab dem kommenden
Jahr unter bestimmten Voraussetzungen auch die Beiträge
des Steuerpflichtigen zu einer vergleichbaren Kranken-
und Pflegeversicherung des geschiedenen bzw. dauernd
getrennt lebenden Ehegatten absetzen. Absetzbar sind
zudem auch die Beiträge des Steuerpflichtigen
zur Basis-Krankenversicherung sowie zur gesetzlichen
Pflegepflichtversicherung die zur Absicherung von unterhaltsberechtigten
Personen dienen.
Profiteure der Steuersenkung sollen vor allem die Geringverdiener
sein. Sollten die zukünftigen Höchstbeträge
für Pflege- und Krankenkassenbeiträge nicht
ausgeschöpft sein, ist angedacht das auch die
Beiträge zur Unfall-, Berufsunfähigkeits-,
Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung absetzbar
sind. >>>zurück<<<

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