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Umfangreiche Steuersenkung durch Bürgerentlastungsgesetz

Am 19. Juni hat der Bundestag das so genannte Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Damit können Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2010 alle ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang von der Steuer absetzen. Dies hat zum Vorteil, dass alle gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherten somit steuerlich gleichgestellt werden, Ehepartner und mitversicherte Kinder inbegriffen.
Insgesamt gesehen gilt das Gesetz als größte Steuersenkung seit Start der großen Koalition im Jahr 2005, denn immerhin sollen die Arbeitnehmer dadurch um fast 10 Milliarden Euro im Jahr entlastet werden. Dabei gelten die neuen Regelungen sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Allerdings werden bei privat Krankenversicherten die geleisteten Beiträge nur insoweit berücksichtigt, wie sie einem Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Nicht berücksichtigt werden dagegen die Beiträge für eine darüber hinausgehende Versorgung wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung.
Neben den absetzbaren Aufwendungen eines Steuerpflichtigen zu einer Basis-Krankenversicherung und zu der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, lassen sich ab dem kommenden Jahr unter bestimmten Voraussetzungen auch die Beiträge des Steuerpflichtigen zu einer vergleichbaren Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen bzw. dauernd getrennt lebenden Ehegatten absetzen. Absetzbar sind zudem auch die Beiträge des Steuerpflichtigen zur Basis-Krankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung die zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Personen dienen.
Profiteure der Steuersenkung sollen vor allem die Geringverdiener sein. Sollten die zukünftigen Höchstbeträge für Pflege- und Krankenkassenbeiträge nicht ausgeschöpft sein, ist angedacht das auch die Beiträge zur Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung absetzbar sind. >>>zurück<<<

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