|
Dabei verschwieg sie bei den Fragen zu ihrem Gesundheitszustand jedoch, dass sie unter einer Magenschleimhautentzündung litt, die auch medizinisch behandelt werden musste. Die Versicherung erfuhr erst davon, nachdem die Frau einige Jahre später wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen wurde. Daraufhin wurde die Zahlung der Rente von jährlich 3.600 Euro eingestellt.
Als Folge klagte die Beamtin erfolglos gegen den Zahlungsstopp, mit der Begründung des Gerichts, dass die Frau die Erkrankung hätte angeben müssen. Denn nur bei wahrheitsgemäß und vollständig beantworteten Gesundheitsfragen kann die Versicherung überhaupt entscheiden, ob sie einen Kunden versichern möchte und wenn ja, mit welchen gegebenenfalls erhobenen Zuschlägen. Das Verschweigen bestehender Krankheiten sei eine arglistige Täuschung, deshalb kann die Versicherung den Vertrag anfechten und die Leistungen verweigern.
|