Home

Experte

Lexikon

Kontakt

Recht & Gesetz

Sitemap

Versicherungsurteile - Das ist Recht und Gesetz

Verschweigen bestehender Krankheiten kostet Versicherungsschutz

Versicherungsurteil

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg kann das Verschweigen bestehender Krankheiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsschutz kosten (Az.: 11 U 6/11). Konkret ging es im Fall um eine 40-jährige Beamtin die eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abschlossen hat.

Dabei verschwieg sie bei den Fragen zu ihrem Gesundheitszustand jedoch, dass sie unter einer Magenschleimhautentzündung litt, die auch medizinisch behandelt werden musste. Die Versicherung erfuhr erst davon, nachdem die Frau einige Jahre später wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen wurde. Daraufhin wurde die Zahlung der Rente von jährlich 3.600 Euro eingestellt. Als Folge klagte die Beamtin erfolglos gegen den Zahlungsstopp, mit der Begründung des Gerichts, dass die Frau die Erkrankung hätte angeben müssen. Denn nur bei wahrheitsgemäß und vollständig beantworteten Gesundheitsfragen kann die Versicherung überhaupt entscheiden, ob sie einen Kunden versichern möchte und wenn ja, mit welchen gegebenenfalls erhobenen Zuschlägen. Das Verschweigen bestehender Krankheiten sei eine arglistige Täuschung, deshalb kann die Versicherung den Vertrag anfechten und die Leistungen verweigern.



 

AUTOVERSICHERUNG

KFZ Versicherungsrechner

KRANKENVERSICHERUNG

Ges. Krankenversicherung

Priv. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

ALTERSVORSORGE

Priv. Rentenversicherung

Altersvorsorge

Riester Rechner

Rürup Rente

Kapitallebensversicherung

RISIKOVORSORGE

Berufsunfähigkeit

Unfallversicherung

Risikolebensversicherung

HEIM | RECHT | PFLICHT

Privathaftpflicht

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Rechtsschutzversicherung

Haus & Grund Haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Hundehaftpflicht

Pferdehaftpflicht

Gewerbeversicherung

SERVICE

Versicherungsnews

Umfrage

Partnerprogramm

VERSICHERUNGSRECHNER

Bookmark

Webseite empfehlen

AGB

Impressum